für die Kunstrasenplätze und die Kunststoffflächen der
Sportanlage Eythstraße, Köln-Kalk

  1. Nutzungszeiten und erlaubte Aktivitäten
    Die Kunstrasenplätze dürfen nur für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Eine evtl.
    sportfremde Nutzung bedarf der vorherigen Abklärung bzw. Zustimmung der Stadt Köln,
    Sportamt.
    Auf die in unmittelbarer Nähe wohnenden Mitbürger/innen ist Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung
    darf nicht vor 8:00 Uhr beginnen und ist spätestens um 21:45 Uhr zu beenden.
    Gemäß der Baugenehmigung ist die Anlage für maximal 200 Besucher zugelassen. Dieses
    ist organisatorisch zu gewährleisten.
    Evtl. Lautsprechereinsatz ist auf kurze Durchsagen zu beschränken. Musik- oder andere
    Dauerbeschallung ist nicht gestattet.
    Besonders lautstarke Publikumsäußerungen, z.B. durch Trommeln, Tröten, Fanfaren, Trillerpfeifen
    etc. sind aus Lärmschutzgründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich
    das Sportamt entsprechende Sanktionsmaßnahmen (z.B. Platzverbot) vor.
  2. Vermeidung von Verschmutzung
    Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst wenig Schmutz
    auf die Kunststoffflächen und die Kunstrasenoberfläche eingetragen wird.
    Die Kunstrasenoberfläche selbst muss ebenfalls sauber gehalten werden, das heißt, Abfälle,
    Kaugummis, Zigarettenreste haben darauf nichts verloren.
    Eine Verschmutzung jeglicher Art ist zu vermeiden.
  3. Entfernung jeglicher Verunreinigungen
    Vor der Benutzung müssen grobe Verunreinigungen (wie. B.: Zweige, Dosen, Flaschen
    etc.) entfernt werden, um Beschädigungen der Kunstrasen- und Kunststoffoberflächen aber
    auch Verletzungen von Benutzer/innen zu vermeiden.
  4. Zugelassene Sportschuhe
    Als Sportschuhe sind die handelsüblichen Nocken- und Noppenschuhe zugelassen. Um eine
    Verletzungsgefahr der Sportler-/ innen und eine Beschädigung der Kunststoffflächen oder
    des Kunstrasenbelages auszuschließen, sind Sportschuhe mit Stollen oder Spikes verboten.
  5. Reinigen der Sportschuhe vor dem Betreten
    Die Reinigung der Sportschuhe vor dem Betreten der Sportflächen ist ausnahmslos erforderlich,
    um die Verschmutzung durch die Spieler-/ innen selbst zu vermeiden.
  6. Befahren mit Fahrzeugen verboten
    Der Kunstrasenplatz und die Kunststoffflächen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden,
    dies gilt auch für Fahrräder. Ausgenommen hiervon sind die Pflege- und
    Wartungsfahrzeuge des Sportamtes.
  7. Verbote
    Untersagt sind auf den Kunstrasenflächen und deren unmittelbarer Umgebung:
    a)das Rauchen, offenes Feuer (z.B. Grill) und das Abbrennen von Feuerwerkskörper;
    b) das Konsumieren von Speisen (inkl. Kaugummi und Bonbons) und Getränken aller Art,
    mit Ausnahme von Wasser oder Mineralwasser;
    c) Stollenschuhe, verschmutzte Schuhe und Schuhe mit spitzen Absätzen;
    d)der Einsatz von scharfkantigen oder spitzen Trainingshilfen,
    e) Sperrwurf und Kugelstoßen;
    f) das Betreten der Kunstrasenfläche durch Zuschauer
    g) das Betreten der Kunstrasenfläche durch Hunde.
  8. Jugend- und Trainingstore
    Nach dem Training oder nach Spielen müssen die Tore und Gewichte außerhalb des
    Kunstrasenplatzes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Der Transport der
    Tore muss dabei mit äußerster Vorsicht erfolgen, damit Beschädigungen der
    Kunstrasenbeläge vermieden werden.
  9. Meldung von Schäden
    Der Platz ist jeweils vor Nutzungsbeginn kurz auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.
    Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Sportsachbearbeiter oder dem Sport- amt
    zu melden. Sollte aus einem nicht vorhersehbaren Grund der Zustand des Kunstrasen- platzes
    (z. B. große Beschädigung am Kunstrasen) die Benutzung unmöglich machen, informieren Sie
    bitte ebenfalls sofort den Sportsachbearbeiter oder das Sportamt.
    Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an den Kunstrasenflächen ist der Verein
    schadensersatzpflichtig.
  10. Verhalten bei Gewitter
    Bei aufziehendem Gewitter ist der Platz unverzüglich zu verlassen und geschützte Räumlichkeiten
    (z.B. Vereinsheim, Umkleiden, PKW) aufzusuchen. Der Trainings- oder Spielbetrieb
    darf erst wieder aufgenommen werden, wenn zwischen den einzelnen Donnerereignissen
    mindestens eine halbe Stunde vergangen ist.
  11. Ballfangzäune
    An den Ballfangzäunen dürfen keinerlei Werbeschilder oder Werbebanner angebracht wer- den,
    da die Standsicherheit bei Windlast sonst nicht mehr gewährleistet ist.
    Diese Benutzungsordnung ist allen Trainern, Betreuern und Spielern mit der Bitte um
    unbedingte Einhaltung bekannt zu geben!
    Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverboten geahndet werden!
    Stadt Köln
    Die Oberbürgermeisterin
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