für die Kunstrasenplätze und die Kunststoffflächen der
Sportanlage Eythstraße, Köln-Kalk
- Nutzungszeiten und erlaubte Aktivitäten
Die Kunstrasenplätze dürfen nur für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Eine evtl.
sportfremde Nutzung bedarf der vorherigen Abklärung bzw. Zustimmung der Stadt Köln,
Sportamt.
Auf die in unmittelbarer Nähe wohnenden Mitbürger/innen ist Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung
darf nicht vor 8:00 Uhr beginnen und ist spätestens um 21:45 Uhr zu beenden.
Gemäß der Baugenehmigung ist die Anlage für maximal 200 Besucher zugelassen. Dieses
ist organisatorisch zu gewährleisten.
Evtl. Lautsprechereinsatz ist auf kurze Durchsagen zu beschränken. Musik- oder andere
Dauerbeschallung ist nicht gestattet.
Besonders lautstarke Publikumsäußerungen, z.B. durch Trommeln, Tröten, Fanfaren, Trillerpfeifen
etc. sind aus Lärmschutzgründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich
das Sportamt entsprechende Sanktionsmaßnahmen (z.B. Platzverbot) vor. - Vermeidung von Verschmutzung
Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst wenig Schmutz
auf die Kunststoffflächen und die Kunstrasenoberfläche eingetragen wird.
Die Kunstrasenoberfläche selbst muss ebenfalls sauber gehalten werden, das heißt, Abfälle,
Kaugummis, Zigarettenreste haben darauf nichts verloren.
Eine Verschmutzung jeglicher Art ist zu vermeiden. - Entfernung jeglicher Verunreinigungen
Vor der Benutzung müssen grobe Verunreinigungen (wie. B.: Zweige, Dosen, Flaschen
etc.) entfernt werden, um Beschädigungen der Kunstrasen- und Kunststoffoberflächen aber
auch Verletzungen von Benutzer/innen zu vermeiden. - Zugelassene Sportschuhe
Als Sportschuhe sind die handelsüblichen Nocken- und Noppenschuhe zugelassen. Um eine
Verletzungsgefahr der Sportler-/ innen und eine Beschädigung der Kunststoffflächen oder
des Kunstrasenbelages auszuschließen, sind Sportschuhe mit Stollen oder Spikes verboten. - Reinigen der Sportschuhe vor dem Betreten
Die Reinigung der Sportschuhe vor dem Betreten der Sportflächen ist ausnahmslos erforderlich,
um die Verschmutzung durch die Spieler-/ innen selbst zu vermeiden. - Befahren mit Fahrzeugen verboten
Der Kunstrasenplatz und die Kunststoffflächen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden,
dies gilt auch für Fahrräder. Ausgenommen hiervon sind die Pflege- und
Wartungsfahrzeuge des Sportamtes. - Verbote
Untersagt sind auf den Kunstrasenflächen und deren unmittelbarer Umgebung:
a)das Rauchen, offenes Feuer (z.B. Grill) und das Abbrennen von Feuerwerkskörper;
b) das Konsumieren von Speisen (inkl. Kaugummi und Bonbons) und Getränken aller Art,
mit Ausnahme von Wasser oder Mineralwasser;
c) Stollenschuhe, verschmutzte Schuhe und Schuhe mit spitzen Absätzen;
d)der Einsatz von scharfkantigen oder spitzen Trainingshilfen,
e) Sperrwurf und Kugelstoßen;
f) das Betreten der Kunstrasenfläche durch Zuschauer
g) das Betreten der Kunstrasenfläche durch Hunde. - Jugend- und Trainingstore
Nach dem Training oder nach Spielen müssen die Tore und Gewichte außerhalb des
Kunstrasenplatzes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Der Transport der
Tore muss dabei mit äußerster Vorsicht erfolgen, damit Beschädigungen der
Kunstrasenbeläge vermieden werden. - Meldung von Schäden
Der Platz ist jeweils vor Nutzungsbeginn kurz auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.
Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Sportsachbearbeiter oder dem Sport- amt
zu melden. Sollte aus einem nicht vorhersehbaren Grund der Zustand des Kunstrasen- platzes
(z. B. große Beschädigung am Kunstrasen) die Benutzung unmöglich machen, informieren Sie
bitte ebenfalls sofort den Sportsachbearbeiter oder das Sportamt.
Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an den Kunstrasenflächen ist der Verein
schadensersatzpflichtig. - Verhalten bei Gewitter
Bei aufziehendem Gewitter ist der Platz unverzüglich zu verlassen und geschützte Räumlichkeiten
(z.B. Vereinsheim, Umkleiden, PKW) aufzusuchen. Der Trainings- oder Spielbetrieb
darf erst wieder aufgenommen werden, wenn zwischen den einzelnen Donnerereignissen
mindestens eine halbe Stunde vergangen ist. - Ballfangzäune
An den Ballfangzäunen dürfen keinerlei Werbeschilder oder Werbebanner angebracht wer- den,
da die Standsicherheit bei Windlast sonst nicht mehr gewährleistet ist.
Diese Benutzungsordnung ist allen Trainern, Betreuern und Spielern mit der Bitte um
unbedingte Einhaltung bekannt zu geben!
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverboten geahndet werden!
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
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